Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen
    mit unseren Kunden („Käufer“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungenbedingungen
    gelten nur, sofern der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische
    Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im
    Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.
    1.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende
    oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden
    nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
    haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der
    Bestellung auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.
    1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche vom Verkäufer vertragsgemäß
    zu erbringende Beratungs- u. sonstige Leistungen. Unberücksichtigt bleibt, ob wir
    die Leistung selbst erbringen oder durch Dritte als Erfüllungsgehilfen erbringen lassen.
    (§§ 433, 650 BGB). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig
    vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. in der
    ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige
    künftige Verträge, ohne dass wir als Verkäufer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen
    müssten
    1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden,
    Ergänzungen und Änderungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung
    und/oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
    schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    1.5 Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z.
    B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in
    Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche
    Formvorschriften sowie weitere Nachweise (ggf. bei Zweifeln über die Legitimation des
    Erklärenden) bleiben unberührt.
    1.6 Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, ist zu beachten, dass
    diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist – in den Grenzen, in denen
    sie nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen
    werden.
  1. Angebot und Vertragsabschluss
    2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem
    Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen,
    Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) sowie sonstige Produktbeschreibungen
    oder Unterlagen (auch in elektronischer Form), überlassen haben. An allen in Zusammenhang
    mit der Auftragserteilung dem Käufer überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-
    und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
    werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Käufer unsere ausdrückliche schriftliche
    Zustimmung.
    2.2 Bei der Beauftragung durch den Käufer handelt es sich um ein unverbindliches Vertragsangebot
    nach § 145 BGB. Für den Fall, dass sich aus der Bestellung nichts
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    Anderweitiges ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
    nach dessen Zugang bei uns anzunehmen oder abzulehnen.
    2.3 Die Annahme des Auftrages kann entweder schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung)
    oder durch die mit dem Käufer abgestimmte Leistungserbringung an den Käufer erklärt
    werden. Für den Fall, dass wir als Verkäufer den Auftrag des Käufers nicht innerhalb
    der Frist von Ziffer 2.2. annehmen, sind an den Käufer übermittelte Unterlagen unverzüglich
    an uns zurückzusenden.
    2.4 Der Käufer hat alle zur Erfüllung notwendigen Informationen und Unterlagen auf seine eigenen
    Kosten und rechtzeitig an den Verkäufer übergeben. Der Käufer trägt alle Aufwendungen,
    welche infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten
    Angaben vom Verkäufer wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
    2.5 Der Verkäufer ist weisungsfrei und an keinen bestimmten Leistungsort und keine bestimmte
    Arbeitszeit gebunden.
    2.6 Sollten Änderungswünsche des Käufers zu einer Änderung der Leistung, des Bearbeitungsaufwandes
    oder zu einer Änderung der Lieferfristen führen, ist zwischen dem Käufer
    und dem Verkäufer eine entsprechende Vereinbarung erforderlich. Bei grundlegendem
    Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und -abwicklung, ist der Verkäufer berechtigt,
    laufende Arbeiten bis zum Abschluss des ergänzenden- oder zusätzlichen Vertrages, einzustellen.
    Eine in diesem Fall eintretende Terminverzögerung kann dem Verkäufer nicht
    angelastet werden.
  1. Preise und Zahlungsvereinbarungen
    3.1 Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils
    zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise entsprechend unserer zum Zeitpunkt
    gültigen „Consulting and Service Conditions“, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
    wegen veränderter Lohn- und Vertriebskosten für die Dienstleistung, die 3 Monate
    oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    3.2 Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.
    3.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der betreffenden Rechnung der
    Leistungserbringung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
    schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
    3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb
    von zehn Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden
    Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Dienstleistung ganz oder teilweise nur
    gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens
    mit der Auftragsbestätigung.
    3.5 Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des
    Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288
    Absatz 2 BGB in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu
    verzinsen . Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir
    uns vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins
    nach § 353 HGB unberührt.
    3.6 Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unser Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises
    aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeit von Seiten des Käufers gefährdet ist
    (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen
    Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum
    Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen, bei welchen die Dienstleistung
    unvertretbarer Sachen (z.B. käuferspezifische Anfertigungen) geschuldet ist, können
    wir sofort einen Rücktritt erklären. Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit
    einer Fristsetzung bleiben insoweit unberührt.
  1. Zurückbehaltungsrechte
    Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass berechtigte Mängel im Rahmen der Ausführung auftreten, bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere gemäß Ziffer 7.4 Satz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unberührt.
  1. Lieferfrist und Lieferverzug
    5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben und beginnt erst dann, wenn der Käufer seinen Mitwirkungspflichten und eventuell vereinbarten Vorkassenleistungen vollständig erfüllt hat.
    5.2 Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, haben wir den Käufer über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel die voraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspätete Lieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neu bekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten.
    5.3 Ob ein Lieferverzug von uns als Verkäufer gegeben ist, bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Voraussetzung für einen Lieferverzug von uns als Verkäufer ist jedoch eine Mahnung von Seiten des Käufers. Für den Fall, dass ein Lieferverzug gegeben ist, kann der Käufer den pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens geltend machen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Wertes der verspätet gelieferten Leistung. Wir behalten uns einen entsprechenden Nachweis vor, dass dem Käufer kein Schaden oder lediglich ein geringerer Schaden als die vorstehende Pau-schale entstanden ist.
    5.4 Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlich normierten Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
  1. Eigentumsvorbehalt
    6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns erbrachten Dienstleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kauf-vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor.
    6.2Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Herausgabe der von uns erbrachte Leistung auf Grund des Eigentumsvorbehalts zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, die Herausgabe der von uns erbrachte Leistung in Form von Zeichnungen, Kalkulationen, etc. zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben. Dies gilt nur, sofern eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.
    6.3 Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäu-fers. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden veräußern. Der Käufer tritt damit die Forderung gegen den Dritten, der sich aus dem Verkauf ergibt, an den Lieferanten ab. Damit kann der Käufer die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Abtretung der Forderung jederzeit gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
    6.4 Die Nachahmung, Veränderung (einschließlich Weiterentwicklung), Vervielfältigung und Veröffentlichung der Leistung des Verkäufers durch den Käufer oder Dritte, ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig. Die Eigentumsrechte insbesondere das Recht am geistigen Eigentum bleiben hiervon ausgeschlossen.
  1. Mängelansprüche des Käufers
    7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
    7.2 Für Mängel, die der Käufer gemäß § 442 BGB bei Vertragsschluss kennt oder grob fahr-lässig nicht kennt, haften wir nicht.
    7.3 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Sofern es sich bei der Leistung um eine zur Weiterbearbeitung bestimmter Leistung handelt, ist eine Untersuchung unmittelbar vor der Weiterberarbeitung vorzunehmen. Eine schriftliche An-zeige an uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern sich im Rahmen der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel zeigt. Schriftlich anzuzeigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Lieferung und nicht erkennbare Mängel inner-halb der gleichen Frist ab Feststellung der Mängel. Für den Fall, dass der Käufer seine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelzeige versäumt oder nicht wahrnimmt, ist eine Haftung unsererseits für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Sofern die Leistung zur Weiterverarbeitung bestimmt war, gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Nichteinhaltung bzw. Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenkundig wurde. Für diesen Fall stehen dem Käufer keine Ansprüche auf jeglichen Ersatz zu.
    7.4 Sofern die gelieferte Leistung mangelhaft sein sollte, steht uns als Verkäufer das Recht der Beseitigung des Mangels zu. Für den Fall, dass die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er sie verweigern. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Nacherfüllung davon ab-hängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt.
    7.5 Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen.
    7.6 Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
    7.7 Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Absatz 1 BGB sind ausgeschlossen.
    7.8 Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Käufers (§ 284 BGB) bestehen auch bei Vorliegen eines Mangels lediglich nach Maßgabe von Ziffer 8 und Ziffer 9
  1. Verjährung
    8.1 Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Für den Fall, dass eine Abnahme vertraglich vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit Abnahme.
    8.2 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der Leistung beruhen, es sei denn, dass die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung gemäß der §§ 195, 199 BGB im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen würde. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 9.1 und 9.2.a) sowie solche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
  1. Sonstige Haftung
    9.1 Wir als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein-schließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
    9.2 Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beweispflicht hierzu liegt beim Käufer. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
    a)für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren,
    b)für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.
    9.3 Die sich gemäß Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    9.4 Der Käufer kann wegen einer Pflichtverletzung, die nicht aus einem Mangel resultiert, nur für den Fall, dass wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben, zurücktreten oder kündigen.
    9.5 Ein Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
    9.6 Berechtigte, festgestellte Schadensersatzansprüche des Käufers sind auf die Höhe des vom Käufer gezahlten Vertragspreises begrenzt.
    9.7 Der Käufer ist verpflichtet nach Bekanntwerden des Schadens geeignete Maßnahmen zur Schadensabwendung -begrenzung -minimierung unverzüglich zu ergreifen. Die Vorschriften des §254 BGB und resultierend finden entsprechend Anwendung.
  1. Rechtswahl und Gerichtsstand
    10.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    10.2 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sonderver-mögen, ist unser Geschäftssitz in Biedenkopf ausschließlicher, und auch internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erge-benden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
  1. Salvatorische Klausel
    11.1 Die Bestimmungen des § 306 BGB kommen entsprechend zur Anwendung.

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